Hausordnung

HAUSORDNUNG

SPIEL- UND NUTZUNGSVERORDNUNG
Die nachfolgenden Bedingungen stellen das Vertragsverhältnis zwischen dem Delfino Kinderspieleparadies und dem Kunden da. Sie regeln die Details des Besuchs im Delfino Kinderspieleparadies. Mit Benutzung des Delfino Kinderspieleparadies erkennt der Besucher die folgenden Nutzungsbedingungen vorbehaltlos an. Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Begleitpersonen erklären zudem, dass sie die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder von diesen Nutzungsbedingungen unterrichtet und hierüber aufgeklärt haben.

1. Kindern ist der Besuch des Delfino Kinderspieleparadies nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet.

2. Die Nutzung aller Spielanlagen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Durch die Nutzung des Delfino Kinderspieleparadies durch Minderjährige begründet sich keine Aufsichtspflicht von Delfino Kinderspieleparadies. Die Benutzer stellen Delfino Kinderspieleparadies und ihre Mitarbeiter im gesetzlich zulässigen Rahmen von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen frei, dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens Delfino Kinderspieleparadies.

3. Delfino Kinderspieleparadies übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidung, Wertsachen oder sonstige Gegenstände. Die Benutzung der Garderobe geschieht auf eigene Gefahr. Halsketten, Schmuck sowie andere spitze Gegenstände sind vor Benutzung des Delfino Kinderspieleparadies abzulegen. Schadensersatzansprüche seitens Delfino Kinderspieleparadies im Falle der Beschädigung von Spielgerät bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Delfino Kinderspieleparadies berechtigt, entsprechende Hausverbote zu erteilen. Delfino Kinderspieleparadies behält sich vor, den Betrieb wegen Überfüllung oder anderer Gründe einzuschränken.
5. Die Nutzung der Spielgeräte ist nur in Socken/ Turnschläppchen erlaubt.

6. Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.

7. Speisen und Getränke dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich eingenommen werden. Der Verzehr im unmittelbaren Bereich der Spielgeräte ist nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit der Spielenden untersagt.

8. Delfino Kinderspieleparadies trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anlagen sorgfältig gepflegt und überwacht werden. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Halle dem Personal gegenüber zu melden. Nach Verlassen der Halle ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

9. Während des Aufenthalts gemachte Fotos und Filme dürfen zu Werbezwecken seitens Delfino Kinderspieleparadies kostenlos verwendet werden.